AZUR SCHADENSERVICE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Azur Schadenservice, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgrundlagen
Die Leistungen erfolgen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Beauftragung sowie durch die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
4. Leistungsumfang
Azur Schadenservice erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Wasserschadenbeseitigung, Leckortung, Bautrocknung, Feuchtigkeitsmessung, Schimmelbeseitigung, Rückbauarbeiten, HEPA-Luftreinigung, Desinfektionsmaßnahmen, Notdienstleistungen und Dokumentation.
5. Fachgerechte Ausführung
Art, Umfang und Reihenfolge der Maßnahmen werden nach fachlicher Einschätzung und unter Berücksichtigung der jeweiligen Schadenssituation festgelegt.
6. Notdienst und Mehrkosten
Bei Einsätzen außerhalb der regulären Geschäftszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie bei Notdienstleistungen, können Zuschläge, Anfahrtskosten oder sonstige Mehrkosten entstehen. Diese werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt oder, sofern dies im Notfall nicht möglich ist, nachträglich gesondert berechnet.
7. Notdienst und Sofortmaßnahmen
Zur Vermeidung weiterer Schäden dürfen erforderliche und zumutbare Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Der Auftraggeber wird hierüber nach Möglichkeit unverzüglich informiert.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Zugang zu den betroffenen Bereichen zu ermöglichen und die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Stromversorgung, sicherzustellen, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt.
9. Leckortung und Öffnung von Bauteilen
Technisch notwendige und zur Schadensermittlung oder Schadenbeseitigung erforderliche Öffnungen von Wänden, Böden oder Decken gelten als vertragsgemäße Leistung, soweit sie zur sachgerechten Ausführung erforderlich sind.
10. Bautrocknung
Die Dauer der Bautrocknung richtet sich nach dem Schadensumfang, den baulichen Gegebenheiten und den technischen Erfordernissen. Eine bestimmte Trocknungsdauer kann nicht garantiert werden.
11. Überlassung von Geräten
Überlassene Trocknungsgeräte und technische Anlagen bleiben Eigentum von Azur Schadenservice, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Strom- und Betriebskosten
Die während der Nutzung der überlassenen Geräte entstehenden Stromkosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
13. Hinweise auf Gefahrenerhöhungen
Festgestellte Risiken, Gefahrenerhöhungen oder mögliche Schadenursachen werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt.
14. Schimmelbeseitigung
Zusätzliche Schimmelbereiche können erst nach Öffnung oder Freilegung von Bauteilen sichtbar werden. Ein vollständiger Ausschluss verdeckter Schäden kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht gewährleistet werden.
15. HEPA-Luftreinigung und Desinfektion
Zur Verbesserung der Luftqualität und zur Unterstützung hygienischer Maßnahmen dürfen geeignete Luftreinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eingesetzt werden, sofern dies fachlich erforderlich erscheint.
16. Verdeckte Schäden und Folgeschäden
Nicht sichtbare Schäden, verdeckte Feuchtigkeit oder Folgeschäden können trotz sorgfältiger Untersuchung zunächst unentdeckt bleiben. Hierfür kann keine Garantie übernommen werden.
17. Dokumentation
Schäden, Messwerte, Arbeitsschritte und Arbeitsfortschritte dürfen zur ordnungsgemäßen Dokumentation fotografisch und digital erfasst werden.
18. Versicherungsschäden
Azur Schadenservice übernimmt keine Garantie dafür, dass die Kosten von einer Versicherung vollständig oder teilweise übernommen werden. Die Abrechnung bleibt unabhängig von einer etwaigen Regulierung durch Dritte.
19. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
20. Abnahme
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Arbeiten nach Abschluss nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel beanstandet oder wenn eine ausdrückliche Abnahme erfolgt.
21. Keine Wiederherstellungsarbeiten
Maler-, Boden-, Fliesen- und Trockenbauarbeiten sowie sonstige Wiederherstellungsarbeiten sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
22. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
23. Haftung
Azur Schadenservice haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Azur Schadenservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
25. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, soweit sie rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
26. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
27. Ausschalten von Geräten
Überlassene Geräte dürfen nicht eigenmächtig ausgeschaltet, verändert oder umgesetzt werden. Schäden oder Mehrkosten, die durch eine unbefugte Veränderung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen, soweit er diese zu vertreten hat.
28. Diebstahl und Beschädigung von Geräten
Der Auftraggeber hat die überlassenen Geräte während der Nutzung im Rahmen seiner Möglichkeiten sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen. Für von ihm oder Dritten verursachte Schäden haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.