Geschäftsbedingungen

AZUR SCHADENSERVICE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Azur Schadenservice, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgrundlagen

Die Leistungen erfolgen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Beauftragung sowie durch die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.

4. Leistungsumfang

Azur Schadenservice erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Wasserschadenbeseitigung, Leckortung, Bautrocknung, Feuchtigkeitsmessung, Schimmelbeseitigung, Rückbauarbeiten, HEPA-Luftreinigung, Desinfektionsmaßnahmen, Notdienstleistungen und Dokumentation.

5. Fachgerechte Ausführung

Art, Umfang und Reihenfolge der Maßnahmen werden nach fachlicher Einschätzung und unter Berücksichtigung der jeweiligen Schadenssituation festgelegt.

6. Notdienst und Mehrkosten

Bei Einsätzen außerhalb der regulären Geschäftszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie bei Notdienstleistungen, können Zuschläge, Anfahrtskosten oder sonstige Mehrkosten entstehen. Diese werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt oder, sofern dies im Notfall nicht möglich ist, nachträglich gesondert berechnet.

7. Notdienst und Sofortmaßnahmen

Zur Vermeidung weiterer Schäden dürfen erforderliche und zumutbare Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Der Auftraggeber wird hierüber nach Möglichkeit unverzüglich informiert.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Zugang zu den betroffenen Bereichen zu ermöglichen und die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Stromversorgung, sicherzustellen, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt.

9. Leckortung und Öffnung von Bauteilen

Technisch notwendige und zur Schadensermittlung oder Schadenbeseitigung erforderliche Öffnungen von Wänden, Böden oder Decken gelten als vertragsgemäße Leistung, soweit sie zur sachgerechten Ausführung erforderlich sind.

10. Bautrocknung

Die Dauer der Bautrocknung richtet sich nach dem Schadensumfang, den baulichen Gegebenheiten und den technischen Erfordernissen. Eine bestimmte Trocknungsdauer kann nicht garantiert werden.

11. Überlassung von Geräten

Überlassene Trocknungsgeräte und technische Anlagen bleiben Eigentum von Azur Schadenservice, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Strom- und Betriebskosten

Die während der Nutzung der überlassenen Geräte entstehenden Stromkosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

13. Hinweise auf Gefahrenerhöhungen

Festgestellte Risiken, Gefahrenerhöhungen oder mögliche Schadenursachen werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt.

14. Schimmelbeseitigung

Zusätzliche Schimmelbereiche können erst nach Öffnung oder Freilegung von Bauteilen sichtbar werden. Ein vollständiger Ausschluss verdeckter Schäden kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht gewährleistet werden.

15. HEPA-Luftreinigung und Desinfektion

Zur Verbesserung der Luftqualität und zur Unterstützung hygienischer Maßnahmen dürfen geeignete Luftreinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eingesetzt werden, sofern dies fachlich erforderlich erscheint.

16. Verdeckte Schäden und Folgeschäden

Nicht sichtbare Schäden, verdeckte Feuchtigkeit oder Folgeschäden können trotz sorgfältiger Untersuchung zunächst unentdeckt bleiben. Hierfür kann keine Garantie übernommen werden.

17. Dokumentation

Schäden, Messwerte, Arbeitsschritte und Arbeitsfortschritte dürfen zur ordnungsgemäßen Dokumentation fotografisch und digital erfasst werden.

18. Versicherungsschäden

Azur Schadenservice übernimmt keine Garantie dafür, dass die Kosten von einer Versicherung vollständig oder teilweise übernommen werden. Die Abrechnung bleibt unabhängig von einer etwaigen Regulierung durch Dritte.

19. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

20. Abnahme

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Arbeiten nach Abschluss nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel beanstandet oder wenn eine ausdrückliche Abnahme erfolgt.

21. Keine Wiederherstellungsarbeiten

Maler-, Boden-, Fliesen- und Trockenbauarbeiten sowie sonstige Wiederherstellungsarbeiten sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.

22. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

23. Haftung

Azur Schadenservice haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Azur Schadenservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

24. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

25. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, soweit sie rechtlich wirksam vereinbart werden kann.

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

27. Ausschalten von Geräten

Überlassene Geräte dürfen nicht eigenmächtig ausgeschaltet, verändert oder umgesetzt werden. Schäden oder Mehrkosten, die durch eine unbefugte Veränderung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen, soweit er diese zu vertreten hat.

28. Diebstahl und Beschädigung von Geräten

Der Auftraggeber hat die überlassenen Geräte während der Nutzung im Rahmen seiner Möglichkeiten sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen. Für von ihm oder Dritten verursachte Schäden haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.